Was wird gefördert?
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Bitte beachten Sie die geänderte Terminsetzung für künftige Antragstellung:
Geplante Maßnahmen sind bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr anzumelden. Grundlage hierfür ist die überarbeitete und am 08.07.2025 in Kraft getretene Richtlinie unter Punkt 7.1.