Was wird gefördert?

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Bitte beachten Sie die geänderte Terminsetzung für künftige Antragstellung:

Geplante Maßnahmen sind bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr anzumelden. Grundlage hierfür ist die überarbeitete und am 08.07.2025 in Kraft getretene Richtlinie unter Punkt 7.1.

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hilpert Olaf

Olaf Hilpert

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Antrag Soziales, Familie, Jugend und Sport

Tel: 0361 57 333 2000

Fax: 0361 57 333 2413

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