Informationen zum Landesprogramm

Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) fördert seit 2019 ein flächendeckendes Angebot an Dolmetschleistungen per Telefon und Video im Freistaat. Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) unterstützt das Programm administrativ.

Zur Überwindung von Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Video- und Audiodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit zugewanderten Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglicht bzw. unterstützt werden. Dies ist insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Justiz, Asylwesen, Erziehung und Kommunen von großer Bedeutung.

Mit der Umsetzung des Landesprogramms ist der Dienstleister Linga Tel GmbH beauftragt. Es werden professionelle Dolmetschdienstleistungen in mehr als 50 Sprachen angeboten. Die Sprachen stehen den Nutzern innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon zur Verfügung und werden im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzt. Die Dienstleistung kann rund um die Uhr, mit etwas längeren Wartezeiten auch an Wochenenden und nachts, abgerufen werden.

Das Programm wird durch den Freistaat Thüringen finanziert. Der Dienst steht den berechtigten Einrichtungen, die diesen sorgfältig nutzen, kostenfrei zur Verfügung.


Übersicht der berechtigten Einrichtungen

Die folgenden Einrichtungen können die Dienstleistung nach ihrer Anmeldung kostenfrei nutzen:

  • Stellen in der Landesverwaltung: (Antidiskriminierungsstelle, Bürgerbeauftragter, Thüringer Landesverwaltungsamt, Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mitglieder der Härtefallkommission)
  • Beratungsstellen: Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung, Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienste, Pflegeberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Sucht- und Drogenberatung, Verbraucherberatung, Verbraucherinsolvenzberatung, allgemeine Sozialberatung, Stellen für die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
  • Die mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betrauten Behörden
  • Frauenhäuser und Frauenzentren
  • Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen für Geflüchtete
  • Justiz: Gerichte, Justizvollzugseinrichtungen, Staatsanwaltschaften
  • Kindertagesstätten
  • Kinder- und Jugendschutzdienste und sonstige Dienste der Jugendhilfe
  • Landespolizeiinspektionen und Autobahnpolizei
  • Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte mit zugehörigen Ämtern (insbesondere Ausländerbehörde, Sozialbehörde, Gesundheitsamt, Jugendamt, Jobcenter als zugelassene kommunale Träger, Sozialberatungsstellen, Pflegestützpunkte etc.)
  • Krankenhäuser, Sanatorien, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen, Familien-Gesundheits- Kinderkrankenpfleger
  • Soziale Dienste in der Justiz (Bewährungshilfe, Straffälligenhilfe, Jugendgerichtshilfe)
  • Schulen (staatliche und freie Trägerschaft) und Schulämter
  • Standesämter, Pass- und Meldebehörden
  • Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Träger der landesgeförderten Integrationsprojekte (insbesondere LAT, Projektförderrichtlinie Integration)
  • Migrationspolitische Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Thüringer Landtag

Im Einzelfall können mit Zustimmung des Auftragnehmers weitere Einrichtungen angeschlossen werden. Anfragen sind per E-Mail an Landesprogramm.dolmetscher@tmmjv.thueringen.de zu richten.

Ablauf der Anmeldung zum Landesprogramm

Die berechtigten Einrichtungen füllen ein Kontaktformular (siehe unten unter Downloads) aus und senden dieses per E-Mail (Landesprogramm.Dolmetscher@tmmjv.thueringen.de) oder postalisch an das TMMJV.

Nach Prüfung der Zugangsberechtigung informiert das TMMJV die berechtigte Einrichtung über seine Entscheidung und leitet die im Kontaktformular zur Verfügung gestellten Daten an den Dienstleister LingaTel GmbH weiter.

Die weitere Umsetzung erfolgt sodann unmittelbar zwischen der berechtigten Stelle und der LingaTel GmbH, in deren Folge die Firma LingaTel u.a. die persönlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellt (Benutzername und Link zum Portal). Der Zugang enthält ein Admin-Konto. Es können weitere Nutzerzugänge (User) auf dem Portal angelegt werden. Nach Ihrer Anmeldung für das Landesprogramm Dolmetschen haben Sie Zugriff auf Ihren Nutzerbereich der LingaTel-Plattform.

Bei Fragen zur Umsetzung können Sie sich gern per E-Mail an das Thüringer Landesverwaltungsamt wenden:

info-videodolmetschen@tlvwa.thueringen.de


Persönlich stehen Ihnen Frau Dr. Sandra Baum unter der Telefonnummer 0361- 22 23 258 oder Herr Stephan Höpfner unter der Telefonnummer 0361- 22 23 232 für Ihre Fragen zur Verfügung.