Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/ veröffentlichte Website des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommen Selbstbewertung in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de und deren Funktionalität sowie Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de wird das Content Management System Craft genutzt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Vereinzelte Inhalte sind bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft folgende Bereiche und Anwendungen:

  • Bei bereits bestehenden Dokumenten kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden.
  • Dokumente, die künftig neu veröffentlicht werden und bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand realisierbar wäre.
  • Das Angebot https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de enthält bislang noch keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.08.2021 erstellt und überprüft.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sollten Sie Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de festgestellt haben, können Sie uns das gern mitteilen. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular am Ende der Seite.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb(at)tmasgff.thueringen.de

Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Feedbackformular zur Barrierefreiheit