Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten und Selbständigen beitragen.
Wer stellt den Förderantrag?
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder einer Betriebstätte in Thüringen können einen Förderantrag stellen. Die Förderung von Soloselbständigen ist ausgeschlossen.
Wie viel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Form einer Anteilsfinanzierung.
Die Zuwendung erfolgt in Höhe der auf der Basis der aktuellen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) ermittelten Ausgaben für die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen, maximal jedoch 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind,
a) die zur Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen notwendigen Ausgaben. Diese werden gemäß Artikel 53 (1) lit. b der AllgVO auf der Basis der Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) bemessen.
b) Ausgaben für Löhne/Gehälter der Projektteilnehmer:innen, die bei den Unternehmen während der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme anfallen. Diese werden als standardisierte Einheitskosten berücksichtigt.
Grundlage für die Ermittlung der standardisierten Einheitskosten ist der aus
den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik ermittelbare durchschnittliche jährliche Bruttostundenverdienst zuzüglich der Arbeitgeberausgaben für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge). Dabei wird die verfügbare Jahresstatistik im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ohne Sonderzahlungen der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer:innen des Thüringer Landesamtes für Statistik zugrunde gelegt.
Zur Beurteilung der Angemessenheit von Lehrgangsausgaben gemäß §§ 179 -184 SGB III i.V.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) werden die jeweils gültigen B-DKS zugrunde gelegt.
Der jeweils zutreffende B-DKS wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Regeln für die Förderung
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind über das Online-Portal und auf postalischem Wege formgebunden an das Thüringer Landesverwwaltungsamt (TLVwA) zu richten.
Dabei sind Anträge auf Zuwendung spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn zu stellen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der postalische Eingang des Antrags bei dem TLVwA.
Mit der Antragstellung erklären die Zuwendungsempfänger:innen ihr Einverständnis über die Aufnahme in eine Liste der Projekte. Nr. 3.1 der ANBest-P findet keine Anwendung.
Die Zuwendungsempfänger:innen haben alle Daten, die für die Begleitung, die Evaluierung, das Finanzmanagement, die Überprüfungen und die Prüfungen gemäß Anhang XVII der AllgVO notwendig sind, der Verwaltungsbehörde bei Bedarf bereitzustellen.
Die Zuwendungsempfänger:innen sind verpflichtet, an den Prüfungen gemäß Ziffer 7.5 mitzuwirken.
Die Zuwendungsempfänger:innen haben alle Belege grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2035 aufzubewahren, die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Das Nähere regelt der Zuwendungsbescheid.
Hinweis: Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbietende übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der abrufbaren Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Auf den Volltext der Richtlinien und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen.