Hinweis: Für diesen Fördergegenstand ist keine Antragstellung mehr möglich.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung von persönlichen, sozialen, gesundheitlichen, familiären und beruflichen Kompetenzen von langzeitarbeitslosen Menschen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Elternverantwortung, insbesondere Alleinerziehender, unter Einbeziehung der Kinder.

Wer stellt den Förderantrag?

Juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Wieviel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung. Sie kann ausnahmsweise als Vollfinanzierung sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben bewilligt werden.

Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beträgt gemäß Artikel 120 (3) Buchstabe c) AllgVO maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben der Projektmitarbeiter (Bruttoarbeitsentgelt) unter Beachtung der hierzu in Ziffer 4.8 und 5.3.1 getroffenen Regelungen. Nicht förderfähig sind die Umlage für Krankenaufwendungen (U1), die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) und die Umlage zur Insolvenzgeldsicherung (U3) sowie Ausgaben für Überstunden und freiwillige Leistungen, die nicht auf tariflichen, betrieblichen Vereinbarungen und/oder arbeitsvertraglichen Regelungen vor 2014 beruhen.

Die in den Personalausgaben enthaltenen Arbeitgebersozial-versicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag sind gemäß Art. 67 (1) lit. d der AllgVO als Pauschale in Höhe von aktuell 20,175% des Bruttoarbeitsentgelts (Steuerbrutto) der förderfähigen Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter förderfähig.

In Projekten soll das Verhältnis von eingesetztem Betreuungspersonal zur Zahl der Teilnehmenden (Betreuungsschlüssel) 1:20 betragen. Das heißt, für 20 Teilnehmende soll jeweils ein Integrationscoach (gesamt 1 VbE) zur Verfügung stehen. Zusätzlich kann für das gesamte sonstige erforderliche Personal der Betreuungsschlüssel 1:40 betragen. Das heißt, für 40 Teilnehmende soll zusätzlich jeweils bspw. eine Projektleiterin/Projektleiter oder Anleiterin/Anleiter (gesamt 1 VbE) zur Verfügung stehen. Bei diesen Relationen handelt es sich um Richtwerte, die im Projektverlauf durch Teilnehmerfluktuation abweichen können. Bei einer Abweichung des Fluktuationsrahmens um mehr als 25% ist diese vom Zuwendungsempfänger der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. In deren Ermessen kann die Förderung anteilig reduziert bzw. das Projekt abgebrochen werden.

Die restlichen Ausgaben zur Durchführung der Projekte werden auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO ermittelt. Es werden dafür zuschussfähige Ausgaben als standardisierte Einheitskosten pro Teilnehmerin und Teilnehmer und Monat wie folgt gewährt: 196,- €.

Der Standardeinheitskostensatz enthält alle zur Durchführung der Projekte notwendigen Sachausgaben und indirekten Ausgaben.

Es erfolgt eine Finanzierung, sofern die Teilnehmerin/der Teilnehmer mindestens drei Tage des Monats im Projekt anwesend war bzw. das pädagogische Personal dreimal im Monat mit dem Teilnehmenden direkten Kontakt hatte. Der Nachweis erfolgt gemäß Ziffer 7.4.3.

Regeln für die Förderung?

  • Antragsteller haben ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Thüringen.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte haben ihren Wohnsitz in Thüringen.
  • Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jobcenter. Ein freier Zugang ist möglich, wenn sie länger als 12 Monate arbeitslos sind.
  • Für die Förderfähigkeit von Projekten ist eine detaillierte Beschreibung des quantitativen und qualitativen Förderbedarfs durch die zuständigen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreien Städte) und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende erforderlich.
  • Für die Bewilligung ist die Vorlage einer Gesamtkonzeption für die Durchführung des Projektes erforderlich. Näheres wird im Konzeptauswahlverfahren geregelt.
  • Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für den jeweiligen Fördergegenstand eindeutig beurteilt werden können.
  • Für die Maßnahmen wird die individuelle Nachbetreuung nur gewährleistet, wenn der Teilnehmende in keine Anschlussmaßnahme im Sinne einer „Förderkette“ vermittelt wurde.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

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Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

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