Hinweis: Für diesen Fördergegenstand ist keine Antragstellung mehr möglich.
Was wird gefördert?
Zweck der Förderung ist die Unterstützung der Träger bei der Durchführung des Thüringen Jahres, um jungen Menschen eine Teilnahme am Thüringen Jahr in Einsatzstellen im Freistaat Thüringen zu ermöglichen. Das Thüringen Jahr wird als Freiwilliges Soziales Jahr in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Schule, Kultur, Sport und Denkmalpflege und als Freiwilliges Ökologisches Jahr in den Bereichen der Nachhaltigen Entwicklung, des Natur- und Umweltschutzes sowie der Bildung für Nachhaltige Entwicklung angeboten.
Ziel des Thüringen Jahres ist es, junge Menschen auf den Berufs- und Studienweg vorzubereiten, ihnen insbesondere eine berufliche Orientierung zu verschaffen und ihre Bildungs- und Ausbildungsfähigkeit zu fördern. Neben der Vermittlung von allgemeinen Werten wie Humanität, Solidarität, Toleranz, Antirassismus und Demokratie sowie Empathie, Tatkraft, Kreativität, Flexibilität und Unternehmergeist, dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen und der Herausbildung der sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen sollen Inhalte einer Nachhaltigen Entwicklung vermittelt werden, um die Teilnehmer zu einem umweltbewussten und nachhaltigem Handeln zu befähigen.
Wer stellt den Förderantrag?
Die nach § 10 Abs. 1 und 2, 5 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) zugelassenen Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Freiwilligen Ökologischen Jahres.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt max. bis zu 60% der gem. Richtlinie für den jeweiligen Förderbereich anerkannten Gesamtausgaben. Der Anteil der Einsatzstellen und sonstiger Mittel Dritter sind bei der Finanzierung vorrangig zu berücksichtigen.
Regeln für die Förderung?
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage einer Gesamtkonzeption für die Durchführung des Thüringen Jahres einschließlich der Konzeption für die pädagogische Begleitung mit allgemeinem Seminarkonzept.
Zur anteiligen Finanzierung der Ausgaben für die Pädagogik haben sich die jeweiligen Einsatzstellen gegenüber dem Träger zu verpflichten, sich mit den in der Richtlinie angegebenen Mindestbeiträgen pro Teilnehmenden und Monat zu beteiligen. Weiterhin ist gem. den Regelungen des JFDG mit den Teilnehmenden vertraglich die Zahlung eines Taschengeldes in Höhe von 150 EUR pro Monat sowie als Geldersatzleistung für Unterkunft und Verpflegung eine monatliche Pauschale von mindestens 150 EUR zu vereinbaren.
Die Teilnehmenden dürfen das 27.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und sollen ihren Wohnsitz während des Thüringen Jahres in Thüringen haben.
Die Zuwendung wird insgesamt pro Teilnehmenden für bis zu zwölf zusammenhängende Monate gewährt.
Der oben genannte Fördergegenstand unterliegt weiterhin folgenden Rechtsvorschriften:
- dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) und
- der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA)
Beide Vorschriften sind u. a. über die offizielle Internetseite der Thüringer Ministerien über http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentaw/ zu finden. Auf dieser Seite befinden sich die weitergehenden Links zum Thüringer Vergabegesetz und zur Verwaltungsvorschrift.
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Bei Bedarf werden vorherige Richtlinienversionen gerne auf Anfrage zugeschickt.