Was wird gefördert?

Gefördert werden wohnort- bzw. sozialraumbezogene Netzwerkaktivitäten und Netzwerkstrukturen durch Bündelung von Angeboten zur Qualifizierung, Betreuung und Begleitung benachteiligter Bevölkerungsgruppen.

Wer stellt den Förderantrag?

Anträge können die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Schulverwaltung und freie Träger der Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft sowie lokale Netzwerke und Initiativen stellen.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses aus Mitteln des ESF Plus und des Freistaates Thüringen. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung.

Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des ESF Plus beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie aus Mitteln des Freistaats Thüringen in Höhe von regelmäßig 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Kofinanzierung.

Bei einer Förderung nach dem Konzept der Thüringer Präventionsketten erfolgt eine Förderung mit bis zu 100% im ersten Jahr, bis zu 90% im zweiten Jahr und bis zu 80% im dritten Förderjahr aus Mitteln der Auridis Stiftung gGmbH.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Personalausgaben: Zuwendungsfähig sind die notwendigen projektbezogenen Personalausgaben unter Beachtung der Regelungen nach dem Ist-Kostenprinzip. Die in den Personalausgaben enthaltenen Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­versicherungsbeiträge) sind als Pauschale in Höhe von aktuell 19,975% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts zuwendungsfähig.
  • Nicht zuwendungsfähig sind die Umlage für Krankenaufwendungen (U1), die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) und die Umlage zur Insolvenzgeldsicherung (U3).
  • Restliche Ausgaben: Es werden alle zur Projektdurchführung notwendigen Restkosten als Pauschalsatz in Höhe von 40% der direkten förderfähigen Personalausgaben als zuwendungsfähig anerkannt. Der Pauschalsatz dient der Abgeltung sämtlicher zur Durchführung der Projekte notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben.

Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mehr als 7.500 Euro betragen.

Weitere Details können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Regeln für die Förderung:

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Der Förderzeitraum umfasst maximal 3 Jahre.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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