Was wird gefördert?

Gefördert wird die Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der lokalen Entwicklung und qualifizierten Umsetzung einer bedarfsgerechten Planung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur unter Beteiligung der Adressat:innen.

Wer stellt den Förderantrag?

Anträge können die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Schulverwaltung stellen.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses aus Mitteln des ESF Plus und des Freistaates Thüringen. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung.

Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des ESF Plus beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie aus Mitteln des Freistaats Thüringen in Höhe von regelmäßig 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Kofinanzierung.

Bei einer Förderung nach dem Konzept der Thüringer Präventionsketten erfolgt eine Förderung mit bis zu 100% im ersten Jahr, bis zu 90% im zweiten Jahr und bis zu 80% im dritten Förderjahr aus Mitteln der Auridis Stiftung gGmbH.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Personalausgaben

Zuwendungsfähig sind die notwendigen projektbezogenen Personalausgaben nach dem Ist-Kostenprinzip. In Projekten sind bis zu vier Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) zuwendungsfähig. Für die Förderung von Personalstellenanteilen, die das Konzept Thüringer Präventionsketten für die Altersgruppe 0 bis 10 Jahre umsetzen, besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Förderung einer halben VbE.

  • Die in den Personalausgaben enthaltenen Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­versicherungsbeiträge) sind als Pauschale in Höhe von aktuell 19,975% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts zuwendungsfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind die Umlage für Krankenaufwendungen (U1), die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) und die Umlage zur Insolvenzgeldsicherung (U3).

Es werden pro VbE als direkte projektbezogene Personalausgaben maximal 80.000 € pro Jahr der Projektdurchführung als zuwendungsfähig anerkannt. Als indirekte Kosten werden 15% der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben anerkannt.

Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mehr als 7.500 Euro betragen.

Regeln für die Förderung

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Der Förderzeitraum umfasst maximal 3 Jahre.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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