Was wird gefördert?

Ziel ist es, mit der fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung das Thüringer Übergangssystem Schule ­ Beruf, basierend auf dem Thüringer Berufsorientierungsmodell, weiter wissenschaftlich zu systematisieren und zu qualifizieren. Maßnahmeträger können sich zudem bei der Umsetzung von Praxismaßnahmen beraten lassen.

Zielgruppe sind insbesondere Träger der Praxiserfahrungen und der ergänzenden Maßnahmen sowie Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen. Das eingesetzte Personal muss über Erfahrung hinsichtlich der Umsetzung beruflicher Orientierungsmaßnahmen verfügen.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind Schulträger (Träger staatlicher Schulen sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen), öffentlich-rechtliche und private Bildungseinrichtungen sowie sonstige Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrung und Kompetenz geeignet erscheinen.

Wer stellt den Förderantrag?

Die Förderung der Maßnahmen erfolgt als Projektförderung. Sie wird als nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Förderfähig sind:

  • Personalausgaben für fest angestelltes Personal bis zur Höhe der vergleichbaren Entgelte nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)
  • In den Personalausgaben enthaltene Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherungsbeiträge) gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe c AllgVO als Pauschale in Höhe von 19,975 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts der förderfähigen Projektmitarbeitenden

Für alle förderfähigen Ausgaben, die nicht Personalausgaben sind, gilt ein Pauschalfinanzierungssatz von 20%.

Wer stellt den Förderantrag?

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Mit der Zuwendung sind alle notwendigen Ausgaben zur Durchführung, Vor- und Nachbereitung sowie Koordinierung der Maßnahmen abgegolten.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen:

  • Das eingesetzte Personal muss über die erforderliche persönliche und fachliche Qualifikation verfügen (insbes. Erziehungs-, Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie Sozialwesen und Psychologie).
  • Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeiten für das Projekt eindeutig beurteilt werden können.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen entnehmen Sie bitte der Schulförderrichtlinie unter Punkt 6.

Antrag:

Die Anträge müssen enthalten:

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Maßnahmebeschreibung des Maßnahmeträgers
  • ggf. maßnahmebezogene Absichtserklärung der Schulen

Die formgebundenen Anträge sind spätestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn an die Bewilligungsbehörde Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde.

Weitere Details finden Sie im Punkt 7 der Schulförderrichtlinie.

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