Wer stellt den Antrag?An das Thüringer Landesverwaltungsamt gerichtete Anträge können nur von Kommunen bzw. Landkreisen gestellt werden (nach Aufforderung). Die investive Förderung von Sportstätten der Vereine erfolgt ausschließlich über den Landessportbund Thüringen. Was wird gefördert?Bitte nutzen Sie für diesen Förderschwerpunkt den Reiter Downloads, um alle relevanten Informationen zu erhalten. |