Wer stellt den Antrag?

An das Thüringer Landesverwaltungsamt gerichtete Anträge können nur von Kommunen bzw. Landkreisen gestellt werden (nach Aufforderung). Die investive Förderung von Sportstätten der Vereine erfolgt ausschließlich über den Landessportbund Thüringen.

Was wird gefördert?

Bitte nutzen Sie für diesen Förderschwerpunkt den Reiter Downloads, um alle relevanten Informationen zu erhalten.

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hilpert Olaf

Olaf Hilpert

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Antrag Soziales, Familie, Jugend und Sport

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-413

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