Förderprogramm der Integrationsrichtlinie in der Förderperiode ESF+ Thüringen 2021-2027

Was wird gefördert?

Gefördert werden die individuelle berufsbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden sowie deren Begleitung im beruflichen Integrationsprozess.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses aus Mitteln des ESF+ und des Freistaates Thüringen. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Vollfinanzierung.

Regeln für die Förderung?

Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose Personen im Sinne des § 53a Abs. 1 SGB II i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB III, die aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Situation am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (relative Arbeitsmarktferne mit einer mittelfristigen Integrations-perspektive von einem bis zu zwei Jahren).

Die Zuweisung der Teilnehmenden in die Projekte erfolgt ausschließlich durch die zuständigen regionalen Jobcenter. Ein freier Zugang ist nicht möglich.

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes erhältlich.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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