Förderprogramm der Integrationsrichtlinie in der Förderperiode ESF+ Thüringen 2021-2027


Aufruf zur Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren für Integrationsprojekte nach der Integrationsrichtlinie der 6. ESF-Förderperiode 2021-2027


Einen schönen guten Tag,
am Mittwoch, den 28. Februar 2024 ist das Konzeptauswahlverfahren für die Umsetzung von Integrationsprojekten - Fördergegenstand 2.1 der Integrationsrichtlinie gestartet.

Im Zuge dessen sollen Projektträger ermittelt werden, die Teilnehmende durch eine individuelle, stärken- und vertrauensbasierte Begleitung in ihrem beruflichen Integrationsprozess unterstützen und so zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit beitragen. So soll eine Verbesserung der beruflich-fachlichen und/ oder persönlich-sozialen Situation der Teilnehmenden bzw. eine nachhaltige Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder in Selbständigkeit ermöglicht werden.

Zielgruppe der zu fördernden Projekte sind Personen mit Wohnsitz in Thüringen. Zudem handelt es sich bei dem zu fördernden Personenkreis um Arbeitslose im Sinne des § 53a Abs. 1 SGB II i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB III, die aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Situation am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, die das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die durch eine relative Arbeitsmarktferne gekennzeichnet sind und somit eine mittelfristige Integrationsperspektive von bis zu zwei Jahren aufweisen.

Start des Verfahrens ist der 28.02.2024. Die Konzepte zzgl. des jeweiligen Finanzierungsplans können bis zum 27.03.2024 ausschließlich elektronisch über das Förderportal des TLVwA eingereicht werden. Näheres entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Aufruftext und den Anlagen, die als Download im Förderportal Thüringen zur Verfügung stehen werden.

www.foerderportal-thueringen.de

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Was wird gefördert?

Gefördert werden die individuelle berufsbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden sowie deren Begleitung im beruflichen Integrationsprozess.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses aus Mitteln des ESF+ und des Freistaates Thüringen. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Vollfinanzierung.

Regeln für die Förderung?

Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose Personen im Sinne des § 53a Abs. 1 SGB II i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB III, die aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Situation am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (relative Arbeitsmarktferne mit einer mittelfristigen Integrations-perspektive von einem bis zu zwei Jahren).

Die Zuweisung der Teilnehmenden in die Projekte erfolgt ausschließlich durch die zuständigen regionalen Jobcenter. Ein freier Zugang ist nicht möglich.

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes erhältlich.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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