Was wird gefördert?

Das TLVwA hat innerhalb der Maßnahme M2.1 „Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten“ zusätzliche Beratungsleistungen zu den untenstehenden Themen für die Jahre 2023 und 2024 im Auftrag des TMIL ausgeschrieben und vergeben.

Zu welchen Themen wird beraten?

  • Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Möglichkeiten
  • Unternehmensanalyse Gartenbau für Betriebsübergabe/-aufgabe
  • Beratung zur Energieeffizienz im Gartenbau

Wer berät zu welchen Inhalten?

Die Beratung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen kann von Beratungsanbietern/Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die im Rahmen des Vergabeverfahrens ELER 2.1 – 1.2023 einen Zuschlag erhalten haben und daher im Beraterpool für dieses Verfahren sind. Die Beratungsanbieter können, entsprechend der vertraglichen Grundlagen mit dem TLVwA, Beratungen durchführen.

Aktuelle Beratungsthemen und Beratungsanbieter finden Sie hier.

Wer kann beraten werden?

Beraten werden können landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen.

Wie viel wird gefördert?

Die entstandenen Aufwendungen des Beratungsunternehmens für die durchgeführten Beratungsleistungen können bis zu einer maximalen Höhe von 1.500,00 EUR netto je Beratungsvertrag erstattet werden. Darüberhinausgehende Aufwendungen und die Umsatzsteuer sind vom beratenen Unternehmen selbst zu tragen.

Regeln für die Förderung

Die Regularien für die Förderung wurden im Vergabeverfahren erläutert und liegen den Beratern/Beratungsunternehmen vor.

Sollten Sie Rückfragen zu einzelnen Förderregularien haben, dann stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Tel: +49 (0) 361-2223-0

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