Hinweis: Für das Ernte- und Versicherungsjahr 2024 ist eine Antragstellung ab 04.12.2023 bis 15.05.2024 möglich. Bei mehrjährigen Verträgen ist in jedem Jahr ein entsprechender Antrag zu stellen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

jährliche Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch folgende Risiken:

  • Sturm
  • Starkfrost
  • Starkregen
  • Überschwemmungen
  • Trockenheit/Dürre
  • Hagel

für einzelne Kulturen oder mehrere Kulturen beim Anbau von Obst, Wein, Gemüse, Hopfen oder Heil-, Duft- und/oder Gewürzpflanzen.

Die Absicherung gegen diese Risiken kann einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen erfolgen. Das Risiko "Hagel" ist nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig.

Förderfähig ist sowohl der Neuabschluss eines Versicherungsvertrags als auch die Umwandlung bzw. Fortführung bereits bestehender mehrjähriger Versicherungsverträge.

Wer stellt den Förderantrag?

Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen oder Heil-, Duft- und/oder Gewürzpflanzen umfasst.

Die Unternehmen müssen die Anforderungen des aktiven Betriebsinhabers erfüllen.

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Anteilsfinanzierung.

Es werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben der Versicherungsprämie gefördert.

Übersteigt das Antragsvolumen die verfügbaren Haushaltsmittel reduziert sich die Förderintensität aller zuwendungsfähigen Vorhaben anteilig.

Regeln für die Förderung

Der Antrag ist schriftlich und fristgerecht im Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarische Straße 45/46 in 99099 Erfurt, einzureichen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Posteingang im Thüringer Landesverwaltungsamt. Er beinhaltet den Antrag auf Auszahlung.

Der jährliche Antragszeitraum sowie der Stichtag (Ausschlussfrist), bis zu dem Anträge gestellt werden können, werden vorab durch das Thüringer Landesverwaltungsamt bekanntgegeben.

Dem formgebundenen Antrag ist bei Neuverträgen bzw. der Umwandlung bestehender mehrjähriger Verträge für alle zu versichernden Risiken und Kulturen mindestens ein verbindliches Angebot eines Versicherungsunternehmens beizufügen.

Bei fristgerechtem Eingang des Förderantrags im Thüringer Landesverwaltungsamt wird die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt und der Versicherungsvertrag kann geschlossen werden. Bei unveränderter Fortführung mehrjähriger Versicherungsverträge (s. Merkblatt) gilt die Zustimmung zum Maßnahmebeginn als erteilt.

Der Antragsteller erklärt mit der Einreichung des Antrags sein Einverständnis, dass alle bewilligungsrelevanten Daten zwischen Thüringer Landesverwaltungsamt und Versicherer ausgetauscht werden.

Zuwendungen können nur dann bewilligt und ausgezahlt werden, wenn das Versicherungsunternehmen den Eingang der vollständigen Zahlung der Versicherungsprämie des Antragstellers bei dem Versicherungsunternehmen bis einschließlich 30.09. des jeweiligen Jahres bestätigt.

Die Versicherungen können bei in- oder ausländischen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen sein. Es sind nur Verträge mit Versicherungsunternehmen zuwendungsfähig, die zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem TMIL abgeschlossen haben und sich dazu bereit erklärt haben, die entsprechenden Vertragsdaten gemäß Nr. 7.3 und 7.5 dieser Richtlinie in digitaler Form an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu übermitteln. Die Versicherungsunternehmen, die am Förderverfahren teilnehmen, entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuell gültigen „Merkblatt FR Ernteversicherung“ unter „Downloads“.

Die Förderung von Versicherungsprämien erfolgt unter der Voraussetzung:

  • dass die versicherten Flächen im Freistaat Thüringen liegen,
  • einer Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers von mindestens 20%-Punkten der Schadenquote (Abzugsfranchise) und
  • einer Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme betragen.

Im Falle der indexbasierten Versicherung des Risikos Dürre/Trockenheit tritt die zulässige Maximalentschädigung von 80 % der Versicherungssumme an die Stelle der genannten Mindest-Selbstbeteiligung.

Eine darüber hinaus gehende Risikoabsicherung ist zulässig, aber nicht zuwendungsfähig.

Kontakt: ELER-Ernteversicherungen@tlvwa.thueringen.de

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Tel: +49 (0) 361-2223-0

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