Hinweis: Für diesen Fördergegenstand ist keine Antragstellung mehr möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Vorbereitung oder Begleitung einer betrieblichen Ausbildung durch individuelle Unterstützung. Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen, die nicht in schulische berufsvorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) einmünden.

Nachfolgende Projektinhalte können z. B. Berücksichtigung finden:

  • sozialpädagogische Unterstützungsleistungen
  • Organisation, Vorbereitung und Begleitung von Unternehmenskontakten, Hospitationen und Praktika
  • Vermittlung von Angeboten zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
  • Vermittlung von Angeboten zur Förderung von fachpraktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten

Wer stellt den Förderantrag?

Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beträgt in der Regel bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Die Höhe der zuschussfähigen Gesamtausgaben ergibt sich wie folgt:

  • Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben unter Beachtung der weiteren Regelungen der Richtlinie.
  • Die übrigen zur Durchführung des Projektes notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben werden gemäß Art. 14 (2) der ESF-VO als Pauschalsatz in Höhe von 30% der direkten förderfähigen Personalausgaben gewährt.

Das Verhältnis von eingesetztem Betreuungspersonal zur Teilnehmerzahl soll 1:30 betragen.

Regeln für die Förderung?

Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Thüringen haben.

Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt in der Regel durch die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung wird nur gefördert, wenn sie praxisorientiert in Zusammenarbeit mit Unternehmen stattfindet. Dies ist durch Vorlage des Praktikumsvertrages nachzuweisen.

Individuelle Ausbildungsbegleitung ist nur im Zusammenhang mit einer betrieblichen Ausbildung förderfähig. Als Nachweis gilt der Ausbildungsvertrag in Kopie oder eine Bestätigung der zuständigen Kammer.

Das einzusetzende Fachpersonal muss mindestens über einen Fachhochschulabschluss, eine Ausbildung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder eine mehrjährige Erfahrung als Ausbilderin/ Ausbilder bzw. Berufspädagogin/ Berufspädagoge verfügen. Der Antragstellung soll in der Regel ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden, das die Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Thüringer Ministerium unter Zugrundelegung spezifischer fachlicher und bedarfsorientierter Auswahlkriterien durchführt.

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Bei Bedarf werden vorherige Richtlinienversionen gerne auf Anfrage zugeschickt.

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Alexander Shamiankou

Alexander Shamiankou

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Antrag/VWN Ausbildung

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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