Was wird gefördert?
Gefördert werden praxisorientierte Maßnahmen, die wohnortnah und tagesstrukturierend der Förderung der Ausbildung- bzw. Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen in der Regel bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres dienen und die Kombination von Gruppen- oder Einzelmaßnahmen bzw. sozialpädagogischer Begleitung im vorgenannten Sinne ermöglichen.
Wer stellt den Förderantrag?
Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
Wie viel wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung, ausnahmsweise bis zu 100 %.
Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus beträgt gemäß Artikel 112 (3) Buchstabe c) AllgVO maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Förderung aus Landesmitteln kann ausnahmsweise als Kofinanzierung bis zu 40 % gewährt werden, soweit Drittmittel (Bundesmittel, kommunale Mittel, private Mittel, Eigenmittel) nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein besonderes Landesinteresse besteht.
Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben des Zuwendungsempfängers.
Für die restlichen förderfähigen Sach- und Verwaltungsausgaben gemäß Art. 56 (1) der AllgVO wird ein Pauschalsatz in Höhe von 30% der direkten förderfähigen Personalausgaben gewährt.
Weitere Details können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Regeln für die Förderung
Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.
Die Projekte werden in Thüringen durchgeführt und Teilnehmende haben ihren Wohnsitz in Thüringen.
Die Zusteuerung der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständigen Jobcenter und die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Ein freier Zugang ist möglich.
Für die Bewilligung ist die Vorlage einer Gesamtkonzeption für die Durchführung des Projektes erforderlich. Näheres wird im Konzeptauswahlverfahren geregelt.
Weitere Regeln können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
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