Die Thüringer Arbeitsmarktpolitik vor Ort wirksam werden zu lassen, das ist das zentrale Anliegen der Regionalbeiräte. Als berufene Gremien des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) verfolgen sie zwei wesentliche Ziele: die Beschäftigungssituation in der Region zu verbessern und die Effizienz der arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Maßnahmen zu erhöhen.
Dabei handeln die Regionalbeiräte nach dem Grundsatz, Wissen und Kompetenzen der Akteure vor Ort zu nutzen. Das Besondere dabei: Sozialpartner werden auf regionaler Ebene beim zielgenauen Einsatz von Fördermitteln mit einbezogen – ein Alleinstellungsmerkmal Thüringens.
Die Regionalbeiräte sind in den vier Planungsregionen Nord, Mitte, Ost und Südwest aktiv. Sie setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Gemeinsam arbeiten sie an der Umsetzung der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ziele. Erreicht werden sollen diese durch das Zusammenwirken von Infrastruktur- und Wirtschaftsförderung mit Instrumenten der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Dabei werden vor Ort vorhandene Erfahrungen und Kompetenzen genutzt.
Struktur Regionalbeirat in Thüringen
In jeder der vier Regionen hat bis zur Überführung der GFAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zum 01.01.2023 die jeweilige GFAW-Regionalstelle die Geschäfte des Regionalbeirats geführt. Diese Aufgabe führen die Regionalstellen unter dem Dach des TLVwAs weiter.
Die Geschäftsstellen der Regionalbeiräte sind Dreh- und Angelpunkt der Beiratsarbeit. Hier werden weiterhin die sehr vielseitigen Aktivitäten vorbereitet, initiiert und begleitet.