Was wird gefördert?

Das TLVwA hat innerhalb der Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland Beratungsleistungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen für die Jahre 2024 und 2025 im Auftrag des TMIL ausgeschrieben und vergeben. Die Beratungsangebote stehen fest und können ab sofort in Anspruch genommen werden.

Wer kann beraten werden?

Beraten werden können landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen.

Wer berät zu welchen Inhalten?

Die Beratung wird von Beratungsanbietern bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt, die im Rahmen des Vergabeverfahrens ELER 0801.a – 1.2023 einen Zuschlag erhalten haben und daher im Beraterpool für dieses Verfahren sind. Die Beratungsanbieter beraten entsprechend der vertraglichen Grundlagen mit dem TLVwA.

Aktuelle Beratungsthemen und Beratungsanbieter finden Sie hier.

Wie viel wird gefördert?

Das Beratungsunternehmen rechnet die entstandenen Aufwendungen für die durchgeführten Beratungsleistungen mit dem TLVwA ab. Die Aufwendungen können bis zu einer maximalen Höhe von 2.000,00 EUR netto je Beratungsvertrag erstattet werden. Darüber hinausgehende Aufwendungen und die Umsatzsteuer sind vom beratenen landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Unternehmen selbst zu tragen.

Regeln für die Förderung

Die Regularien für die Förderung wurden im Vergabeverfahren erläutert und liegen den Beratern/Beratungsunternehmen vor. Sollten Sie Rückfragen zu einzelnen Förderregularien haben, dann stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kontakt:

E-Mail: eler-beratung@tlvwa.thueringen.de

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