Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz von Vergütungsausfall bei Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Freistellungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit nach § 18 a Abs.8 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG)
Wer stellt den Förderantrag?
Ehrenamtliche Jugendleiter
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 35 EURO pro Tag für maximal 10 Arbeitstage im Jahr.
Regeln für die Förderung?
Die Antragstellung sollte innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens durch den ehrenamtlich tätigen Jugendleiter aus dem Formular des TLVwA erfolgen:
- Nachweis einer gültigen Jugendleitercard
- Freistellungsbescheinigung durch den Arbeitgeber
- Bescheinigung des Vorhabenträgers (z.B. Jugendeinrichtung), dass der Jugendleiter ehrenamtlich an dem Vorhaben teilgenommen hat
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an olaf.hilpert@tlvwa.thueringen.de
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