Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz von Vergütungsausfall bei Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Freistellungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit nach § 18 a Abs.8 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG)

Wer stellt den Förderantrag?

Ehrenamtliche Jugendleiter

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 35 EURO pro Tag für maximal 10 Arbeitstage im Jahr.

Regeln für die Förderung?

Die Antragstellung sollte innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens durch den ehrenamtlich tätigen Jugendleiter aus dem Formular des TLVwA erfolgen:

  • Nachweis einer gültigen Jugendleitercard
  • Freistellungsbescheinigung durch den Arbeitgeber
  • Bescheinigung des Vorhabenträgers (z.B. Jugendeinrichtung), dass der Jugendleiter ehrenamtlich an dem Vorhaben teilgenommen hat

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an olaf.hilpert@tlvwa.thueringen.de

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hilpert Olaf

Olaf Hilpert

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Antrag Soziales, Familie, Jugend und Sport

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-413

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