Hinweis: Das TMASGFF bereitet derzeit die Verlängerung der Pflege-Azubi-Richtlinie vor, um die Förderung auch im Jahr 2024 fortzusetzen. Entsprechende Haushaltsmittel dafür sind im Landeshaushalt 2024 eingestellt. Wir informieren, sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist und vom TLVwA AG 4 wieder Anträge entgegen genommen werden.


Was wird gefördert?

Gefördert werden notwendige Ausgaben zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifizierte berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) als Pflegefachkraft in Thüringen.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind Thüringer Unternehmen, Einrichtungen und Dienste der Pflegebranche.

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird als De-minimis-Beihilfe im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Festbetrag entspricht der Höhe des Pauschalsatzes für die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben der Zuwendungsempfänger:innen zur Gewinnung und zur Vorbereitung von angehenden Auszubildenden, die innerhalb der Dauer des geförderten Vorhabens entstehen, als Pauschalsatz in Höhe von 4.000 Euro pro gewonnenem Auszubildenden.

Regeln für die Förderung

Für das Gewinnen und die Vorbereitung von potenziellen Auszubildenden kann von Zuwendungsempfänger:innen, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen, ein Unternehmen beauftragt werden, das diese Leistung ausführt. Dieses muss hinsichtlich seiner Eignung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung {ThAFF) bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH {LEG) als Dienstleistende im Sinne der Richtlinie anerkannt sein.

Zuwendungsempfänger:innen, die die förderfähigen Leistungen selbst erbringen, unterliegen ebenfalls dem Anerkennungsverfahren. Für das bestätigte Vorliegen der Eignung gilt der zwischen dem TMASGFF und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG/ ThAFF) abgestimmte Kriterienkatalog.

Das Gewinnen und die Vorbereitung der potenziellen Auszubildenden erfolgen grundsätzlich im Ausland respektive im jeweiligen Herkunftsland des angehenden Auszubildenden. Im Sinne dieser Richtlinie ist die Sprachausbildung mit Erlangung des gemäß Berufsschulordnung als notwendig definierten Sprachzertifikats für die deutsche Sprache abgeschlossen. Teile der Sprachausbildung können in Deutschland erfolgen.

Die praktische Ausbildung findet in Thüringen bei einem in Thüringen anerkannten Träger der praktischen Ausbildung statt. Die schulische Ausbildung sowie Praktika innerhalb der praktischen Ausbildung, insbesondere in Engpassbereichen, können auch außerhalb Thüringens absolviert werden.

Sämtliche einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren den Gesamtbetrag von 200.000 Euro nicht übersteigen. Die Zuwendungsempfänger:innen sind hinsichtlich dieses Höchstbetrages zur Offenlegung aller De-minimis-Beihilfen in diesem Zeitraum verpflichtet.

Leistungen nach dieser Richtlinie dürfen nur subsidiär in Anspruch genommen werden. Die Zuwendungsempfänger:innen haben bei der Antragstellung zu erklären, ob sie einen Zuschuss bzw. Ausgleich nach anderen Vorschriften (z. B. Anerkennungszuschuss) bereits bezogen haben. In dem Fall ist eine Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen.

Kontakt für die Anerkennung von Dienstleistern

(auch bei Selbsterbringung der Leistung)

Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF)

Postanschrift:
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH
Mainzerhofstr. 12, 99084 Erfurt

Ansprechpartnerin:

Kirstin v. Graefe
Telefon +49 (0) 361 5603-545
E-Mail kirstin.graefe@leg-thueringen.de

Kriterienkatalog

Kriterienkatalog zur Anerkennung von Dienstleistern

Anerkannte Dienstleiser finden Sie auf der Seite der ThAFF.

Antragstellung: Eine Antragstellung über das Online-Portal ist derzeit nicht möglich. Bitte laden Sie sich den Antrag herunter und reichen ihn im rechtsverbindlich unterschriebenen Original bei dem TLVwA ein.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hopfner stephan

Stephan Höpfner

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Arbeit und Unternehmertum

Tel: +49 (0) 361-2223-0

Fax: +49 (0) 361-2223-100

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