Wer stellt den Antrag?

Anträge können nur von Institutionen gestellt werden, die durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie anerkannt sind.

Was wird gefördert?

Bitte nutzen Sie für diesen Förderschwerpunkt den Reiter Downloads, um alle relevanten Informationen zu erhalten.

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

N.N.

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Institutionelle Förderung

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361-2223-100

E-Mail senden