Für diesen Fördergegenstand ist keine Antragstellung mehr möglich.​

Was wird gefördert?

Förderfähig ist eine landesweite Einrichtung, die das Halten, Binden und Gewinnen von Fachkräften in bzw. für Thüringen unterstützt und mit weiteren Partnern und Akteuren entsprechende Netzwerkarbeit initiiert und betreibt. Zudem ist diese Einrichtung auch eine zentrale Anlaufstelle für ausländische Fach- und Arbeitskräfte, die in Thüringen arbeiten oder eine Ausbildung bzw. ein Studium aufnehmen möchten. Sie ist zugleich Ansprech- und Servicepartner für Unternehmen, die eine Fach- oder Arbeitskraft aus dem Ausland einstellen möchten. An die bewährten Strukturen der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) und des Welcome Center Thuringia (WCT) soll angeknüpft werden.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsteller ist die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen).

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung für 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Der Zuschuss aus Mitteln des ESF beträgt 80 Prozent, aus Mitteln des Freistaats Thüringen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers mit Ausnahme der Umlagen für Krankenaufwendungen (U1), für Mutterschaftsaufwendungen (U2) und zur Insolvenzgeldsicherung (U3).

Abschreibungen sind gemäß Artikel 69 (2) der AllgVO zuwendungsfähig. Insoweit findet Nr. 1.2 der ANBest-P keine Anwendung.

Davon abweichend werden folgende zuwendungsfähigen Ausgaben auf der Grundlage vereinfachter Kostenoptionen ermittelt:

  • die in den Personalausgaben enthaltenen Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag sind gemäß Art. 67 (1) lit. d der AllgVO als Pauschale in Höhe von aktuell 20,175 % des Bruttoarbeitsentgelts der Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter zuwendungsfähig,
  • die Mietneben- bzw. Betriebsausgaben werden als standardisierte Einheitskosten gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO in Höhe von monatlich 3,50 € pro Quadratmeter projektbezogen genutzter Mietfläche gewährt,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 € netto sind als standardisierte Einheitskosten gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO in Höhe von monatlich 19,00 € pro Mitarbeiter förderfähig,
  • für projektbezogene Strecken, die mit einem PKW zurückgelegt werden, ist ein standardisierter Einheitskostensatz gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zuwendungsfähig,
  • die im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte entstehenden indirekten Ausgaben sind gemäß Art. 68 (1) lit. a der AllgVO als Pauschalsatz in Höhe von 22,28 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben förderfähig.

Regeln für die Förderung?

Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der GFAW (www.gfaw-thueringen.de) erhältlich.

Die Anträge für die Projekte sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektebeginn zu stellen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Eingang des Antrags bei der GFAW. Mit dem Projekte darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die GFAW bzw. mit seiner Bewilligung begonnen werden.

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