Was wird gefördert?

Qualifizierungsvorhaben

Gefördert werden die Organisation und Durchführung von Ausbildungskursen bzw. Lehrgängen und Workshops, die nicht Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind:

  • Befähigung zum Schweißen
  • Befähigung zum Führen und das sichere Bedienen von Maschinen (unter anderem Befähigungsnachweise für Flurförder- und Hebezeuge, Erdbaumaschinen, Motorsägen),
  • landwirtschaftsbezogene Fahrsicherheitstrainings
  • das Erlangen der Fahrerlaubnis für die Klasse T für Auszubildende

Demonstrationsvorhaben

Mit der Förderung von Demonstrationsvorhaben, praktischen Vorführungen wie Best Practice Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und Techniken unter Praxisbedingungen soll ein Beitrag geleistet werden, um das vorhandene Potential an Produktionsfaktoren in den Unternehmen besser nutzen zu können oder neues zu generieren.

Gefördert werden die Organisation und Durchführung folgender Demonstrationsvorhaben:

  • Vorführungen/Demonstrationen von Innovationen (neue Produkte, Verfahren und Technologien)
  • Vorführungen/Demonstrationen von maßgeblich verbesserten Maschinen und Geräten
  • Vorführungen/Demonstrationen von bewährten oder erfolgreichen Lösungen (Best Practice Beispiele) unter Praxisbedingungen

Vorhaben zur Verbreitung von Informationen

Gefördert wird die Verbreitung von Informationen in Form von Messeständen, Berufswettbewerben, Präsentationen, Erfahrungsaustauschen (Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen zu Fachthemen) und zu allgemeinen Themen über Arbeit und Leistung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum.

Wer stellt den Förderantrag?

Bildungseinrichtungen, unabhängig von der Rechtsform, die auf dem Gebiet der Organisation und Durchführung von Qualifizierungs-, Demonstrations- oder Informationsvorhaben tätig sind.
Die Tätigkeit muss sich aus der Satzung oder ähnlich geeigneter Unterlagen ergeben.

Wie viel wird gefördert?

Qualifizierungsvorhaben
Zuwendungsfähig sind die für die Organisation und Durchführung des geplanten Vorhabens notwendigen direkten und indirekten Ausgaben (Organisationsausgaben) der Bildungseinrichtung.

Finanzierungsart
: Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Zuwendung:
Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon abweichend wird ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90 Prozent für Vorhaben zum ökologischen Landbau oder an denen ausschließlich Auszubildende, mit Ausnahme des Erlangens der Fahrerlaubnis der Klasse T, teilnehmen, gewährt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie, zu finden unter „Downloads“.


Demonstrationsvorhaben

Gefördert werden die notwendigen direkten und indirekten Ausgaben (Organisationsausgaben) der Bildungseinrichtung, die im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des geplanten Vorhabens stehen.

Finanzierungsart:
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Zuwendung:
Der Fördersatz beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie, zu finden unter „Downloads“.


Vorhaben zur Verbreitung von Informationen

Gefördert werden die notwendigen direkten und indirekten Ausgaben (Organisationsausgaben) der Bildungseinrichtung, die im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des geplanten Vorhabens stehen.

Finanzierungsart:
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Zuwendung:
Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon abweichend beträgt der Fördersatz im Falle von Berufswettbewerben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie, zu finden unter „Downloads“.

Regeln für die Förderung

Antragsverfahren, Bewilligungsbehörde

  • Anträge auf Gewährung einer Förderung sind formgebunden und fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
  • Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Außenstelle Erfurt, Weimarische Straße 45/46, 99099 Erfurt.
  • Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Die erforderlichen Unterlagen können im Bereich Downloads heruntergeladen oder bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
  • Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Eingang der Antragsunterlagen bei der Bewilligungsbehörde.
  • Mit dem geplanten Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch ausnahmsweise im begründeten Einzelfall auf Antrag einen vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabenbeginn zulassen.

Zeiträume

  • Vorhaben, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines Jahres beginnen sollen, sind bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen.
  • Vorhaben, die im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. August beginnen sollen, sind bis zum 31. Januar des Jahres des Vorhabenbeginns zu beantragen
  • Vorhaben, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember des Jahres beginnen sollen, sind bis zum 31. Mai des Jahres des Vorhabenbeginns zu beantragen.
  • Bei Bedarf kann über einen gesonderten Förderaufruf durch die Bewilligungsbehörde für ausgewählte Themen eine entsprechende Unterstützung gewährt werden.

Im Bereich Downloads" finden Sie in Kürze alle erforderlichen Unterlagen.

Die Richtline mit weiteren Informationen und Fördervoraussetzungen steht bereits zur Verfügung.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Tel: +49 (0) 361-2223-0

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