Wer stellt den Antrag?
Anträge können nur von Institutionen gestellt werden, die durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie anerkannt sind.
Was wird gefördert?
Bitte nutzen Sie für diesen Förderschwerpunkt den Reiter Downloads, um alle relevanten Informationen zu erhalten.