Hinweis: Für diesen Fördergegenstand ist keine Antragstellung mehr möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- anerkannte Lehrgänge im Handwerk der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sowie Lehrgänge in der Fachstufe (2. – 4. Ausbildungsjahr,
- anerkannte Lehrgänge der Stufenausbildung (ST) in Bauberufen,
- die Ausgaben für die Unterbringung für Auszubildende, deren Ausbildungsverträge nach § 28 HwO in der Lehrlingsrolle einer Thüringer Handwerkskammer eingetragen sind und die in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden.
Wer stellt den Förderantrag?
Thüringer Handwerkskammern
Wieviel wird gefördert?
Bei den Lehrgängen im Handwerk wird die Zuwendung als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt als Anteilfinanzierung. Dabei darf die Zuwendung in der Grundstufe 75 % und in der Fachstufe 42 % der anerkannten Durchschnittsausgabensätze nicht übersteigen.
Die Bestimmung der Höhe der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO. Pro Lehrgang und Teilnehmer wird dabei der vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Universität Hannover und dem für Wirtschaft zuständigem Bundesministerium bestätigte Durchschnittsausgabensatz verwendet.
Für die anerkannten Stufen – Lehrgänge ST- Bau wird die Zuwendung im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung wie folgt bemessen:
max. Lehrgangsdauer | Zuwendung pro Teilnehmerwoche | |
Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) | bis zu 20 Wochen | 43 Euro |
Fachstufe I (2. Ausbildungsjahr) | bis zu 13 Wochen | 15 Euro |
Fachstufe II | bis zu 4 Wochen | 15 Euro |
Die Bestimmung der Höhe der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt für die Lehrgänge auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten gemäß Art. 67 (1) lit. b) der AllgVO.
Die Finanzierung der Ausgaben für die Unterbringung erfolgt als Festbetrag pro Teilnehmerwoche in Höhe von bis zu 46 Euro (Grundstufe) und bis zu 10 Euro (Fachstufe).
Regeln für die Förderung?
- Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk müssen in Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden, die von dem zuständigen Thüringer Ministerium und den Handwerkskammern als geeignet anerkannt sind und von den Handwerkskammern mit der Ausbildung beauftragt wurden.
- Ein Lehrgang ist in zusammenhängender Form in Wochenblöcken, möglichst ohne zeitliche Unterbrechung, durchzuführen. Grundstufenlehrgänge sind in der Regel im ersten Ausbildungsjahr, möglichst jedoch bis zum Ende der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres, durchzuführen.
- Die Förderung von Lehrgängen für Auszubildende bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist ausgeschlossen.
- Bewilligungen unter 1.000 Euro sind ausgeschlossen.
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