Prozessschritte Foerderung

Was wird gefördert?

Kinder- und Jugendprojekte mit dem Ziel:

Die Vorhaben verfolgen zunächst das Ziel, Kindern und Jugendlichen anhand von Informations- und Aktivangeboten die Sportarten Rennrodeln und Biathlon näher vorzustellen und in der Folge unter den Teilnehmern (und deren Familien) das Interesse an den Weltmeisterschaften „vor der Haustür“ zu wecken. Darüber hinaus sind sie auch darauf gerichtet, Nachwuchs für die beiden Sportarten zu gewinnen.

Verkaufsfördernde/vertriebsfördernde Maßnahmen oder Projekte zur Bindung des Ehrenamtes mit dem Ziel:

Die Projekte zu den verkaufsfördernden/vertriebsfördernden Maßnahmen bzw. Maßnahmen zur Bindung und Wertschätzung des Ehrenamtes sowie Gästesteuerung sollen dazu beitragen, den Ticketabsatz zu erhöhen und die Gäste der internationalen Sportveranstaltung für den Leistungs- und Breitensportstandort Oberhof nachhaltig zu gewinnen.

Die Projekte können daher folgendes umfassen:

  • Bindung und Generierung von ehrenamtlichen Helfenden (z.B. Einkleidung);
  • vertriebsfördernde Maßnahmen zur Steigerung des Ticketverkaufes und Ausschöpfung der Zuschauerkapazitäten;
  • Maßnahmen zur Steigerung der Klimafreundlichkeit des Events und zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Gästeversorgung;
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherlogistik und der Gästesteuerung, explizit durch digitale Informationsangebote;
  • Verbesserung des Hospitality - Angebotes für die internationalen Sportmannschaften, Multiplikatoren und Funktionären durch Schaffung eines zentralen Anlauf- und Treffpunktes im Zentrum der Stadt.

Wer stellt den Förderantrag?

Zur Antragstellung sind alle Teilnehmer des vereinfachten Konzeptauswahlverfahrens berechtigt, die eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhalten haben.

Das vereinfachte Konzeptauswahlverfahren findet in regelmäßigem Abstand innerhalb des Zeitraumes bis zur Doppel-WM im Januar (Rennrodeln) und Februar (Biathlon) 2023 statt.

Wir informieren Sie unter „Aktuelle Hinweise zum Förderverfahren“ über den Aufruf zur Einreichung von Konzeptvorschlägen.

Wie viel wird gefördert?

Kinder- und Jugendprojekte

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Grundsätzlich ist jedoch eine Beteiligung des Antragstellers durch eigene Mittel vorgesehen.

Verkaufsfördernde/vertriebsfördernde Maßnahmen oder Projekte zur Bindung des Ehrenamtes

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Grundsätzlich ist jedoch eine Beteiligung des Antragstellers durch eigene Mittel zur Kofinanzierung vorgesehen.