Mit dem Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz erhalten alle Menschen in Thüringen, die von häuslicher Gewalt / Partnerschaftsgewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Schutzeinrichtung.
Neben den bereits für Frauen existierenden Frauenhäusern und –schutzwohnungen wird es auch Schutzunterkünfte für Männer und sog. nicht-weibliche Personen geben, die jedoch erst noch ausgebaut werden müssen. Mit dem Gesetz soll jeder Landkreis ein Frauenhaus vorhalten, die Plätze werden ausgebaut und das Personal erhöht.
Das Land trägt dabei die Kosten für das Personal in den Schutzunterkünften und erstattet die notwendigen Sachkosten.
Mit der Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes - Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. Nr 8 (18.07.2024) S. 239) - Inkrafttreten ab 01.01.2025, sind die Aufgaben der Umsetzung dieses Gesetzes auf das Land Thüringen übergegangen.
Die bewilligende Behörde ist seit dem 1. Januar 2025 das Thüringer Landesverwaltungsamt.