Was wird gefördert?

Gefördert wird die fachliche Unterstützung , Beratung und Prozessmoderation lokaler Akteure in den Bereichen der aktiven Inklusion, Verbesserung der Chancengleichheit , Nichtdiskriminierung sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen u. a. durch:

  • Bedarfsplanung und Angebotsentwicklung

Beratung insbesondere von kommunalen Entscheidungsträgern bei der Analyse von Bedarfen vor Ort und Entwicklung von Handlungsempfehlungen für eine strategische Angebotsgestaltung

  • Strategieentwicklung

Stärkung räumlicher Planungs- und Steuerungsansätze und Unterstützung von lokalen/kommunalen Fach- und Gesamtplanungen

  • Vernetzung

Verknüpfung und Abstimmung regionaler und lokaler Entwicklungsplanungen um räumlichen und strukturellen Ungleichgewichten zwischen den Regionen entgegenzuwirken

Wer stellt den Förderantrag?

Freie Träger der Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft sowie lokale Netzwerke und Initiativen können einen Förderantrag stellen

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses aus Mitteln des ESF Plus und des Freistaates Thüringen.

Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des ESF Plus beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie in Höhe von regelmäßig 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Kofinanzierung aus Mitteln des Freistaats Thüringen.

Zuwendungsfähige Ausgaben bei Projekten sind:

  • Personalausgaben

Zuwendungsfähig sind die notwendigen projektbezogenen Personalausgaben.

Der zuwendungsfähige Personalumfang wird im Konzeptauswahlverfahren (KAV) geregelt. Zur Bemessung der zuwendungsfähigen Entgelte sind bei entsprechendem Tätigkeitsprofil folgende Vergleichswerte nach der Entgeltverordnung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in seiner jeweils gültigen Fassung heranzuziehen (Entgeltgrenzen):

Projektleiter:innen, Dozent:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen: bis zu E 13

Beratungspersonal bei Netzwerkstrukturen, sowie weiteres Projektpersonal: bis zu E 11

Eine geringere Vergütung der Fachkräfte als in vergleichbarer Höhe der Entgeltgruppe E 9b entsprechend der Entgeltordnung zum TV-L ist nicht zuwendungsfähig.

Zuwendungsfähig sind die notwendigen projektbezogenen Personalausgaben unter Beachtung der Regelungen nach dem Ist-Kostenprinzip. Die in den Personalausgaben enthaltenen Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge) sind als Pauschale in Höhe von aktuell 19,975% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts zuwendungsfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind die Umlage für Krankenaufwendungen (U1), die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) und die Umlage zur Insolvenzgeldsicherung (U3).

  • Restliche Ausgaben

Es werden alle zur Projektdurchführung notwendigen Restkosten als Pauschalsatz in Höhe von 40% der direkten förderfähigen Personalausgaben als zuwendungsfähig anerkannt. Der Pauschalsatz dient der Abgeltung sämtlicher zur Durchführung der Projekte notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben.

Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mehr als 7.500 Euro betragen.

Weitere Details können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Regeln für die Förderung

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Der Förderzeitraum umfasst maximal 3 Jahre.

Der Antragstellung geht in der Regel ein Konzeptauswahlverfahren voraus.

Der Zuwendungsempfänger erklärt sein Einverständnis über die Aufnahme in die Liste der für eine Unterstützung aus dem Fonds ausgewählten Vorhaben.

Nr. 3.1 der ANBest –P findet keine Anwendung.

Der Zuwendungsempfänger hat bei der Evaluierung des Förderprogramms, insbesondere bei Verlaufs- und Verbleibstudien sowie bei Maßnahmen zur Gewährleistung der Information und Publizität mitzuwirken und die geförderten Teilnehmenden über die Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus zu informieren. Näheres wird im Zuwendungsbescheid geregelt.

Die Zuwendungsempfänger macht durch kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information, darunter in den Medien und der Öffentlichkeit, die Herkunft dieser Unionsmittel bekannt und stellt sicher, dass die Unionsförderung, insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen, Sichtbarkeit erhält.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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