Was wird gefördert?

Ziel ist die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migranten und Flüchtlingen. Die Förderung soll die beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. Es werden zielgruppenspezifische Projekte zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen Integration einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen unterstützt.

Wer stellt den Förderantrag?

Zuwendungsempfänger sind fachlich geeignete natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die Ihren Sitz oder Niederlassung in Thüringen haben.

Wieviel wird gefördert?

  • Es werden das tatsächliche projektbezogene Gesamtbruttoentgelt der Projektmitarbeiter sowie die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers als Pauschalsatz in Höhe von 20,40% des Gesamtbruttoentgelts gefördert.
  • Weiterhin werden Sach- und Verwaltungsausgaben in Form einer Pauschale i. H. v. 40% der förderfähigen Personalausgaben gefördert.
  • Die Förderung beträgt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung.

Regeln für die Förderung?

  • Die geförderten Personen verfügen über einen Wohnsitz in Thüringen.
  • Die Teilnehmenden sind zum Zeitpunkt des Projekteintritts noch nicht langzeitarbeitslos im Sinn des § 18 SGB III.
  • Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen.
  • Für die fachliche Auswahl von Projektkonzeptionen kann ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden. Die Bewertung der eingereichten Konzepte im Rahmen des Konzeptauswahlverfahrens erfolgt durch eine Jury. Für die in dem Verfahren ausgewählten Projekte erfolgt danach die Aufforderung zur Antragstellung.
  • Die formgebundenen Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.


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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hopfner stephan

Stephan Höpfner

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Arbeit und Unternehmertum

Tel: +49 (0) 361-2223-0

Fax: +49 (0) 361-2223-100

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