Wer stellt den Antrag?Anträge können nur von Institutionen gestellt werden, die durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) anerkannt sind. Es gilt ein zweistufiges Verfahren. Träger müssen ihr Vorhaben zunächst beim TMBWK anmelden. Erst danach fordern wir im Thüringer Landesverwaltungsamt die Träger zur Antragstellung auf. Was wird gefördert?Bitte nutzen Sie für diesen Förderschwerpunkt den Reiter Downloads, um alle relevanten Informationen zu erhalten. |