Wer stellt den Antrag?Anträge können nur von Institutionen gestellt werden, die durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) anerkannt sind. Es gilt ein zweistufiges Verfahren. Träger müssen ihr Vorhaben zunächst beim TMBJS mit dem zugehörigen Formular anmelden. Erst danach fordern wir im Thüringer Landesverwaltungsamt die Träger zur Antragstellung auf. Was wird gefördert?Bitte nutzen Sie für diesen Förderschwerpunkt den Reiter Downloads, um alle relevanten Informationen zu erhalten. |