Hinweis: Für diesen Fördergegenstand ist keine Antragstellung mehr möglich.

Was wird gefördert?

Berufliche Integrationsprojekte zur Verbesserung der Chancengleichheit und Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Projekte, durch die Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration erprobt oder begleitet werden.

Wer stellt den Förderantrag?

Juristische Personen sowie Personengesellschaften

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beträgt in der Regel bis zu 80% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben der Projektmitarbeiter (Bruttoarbeitsentgelt) unter Beachtung der hierzu in Ziffer 4.4 getroffenen Regelungen. Nicht förderfähig sind die Umlage für Krankenaufwendungen (U1), die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) und die Umlage zur Insolvenzgeldsicherung (U3).

Die in den Personalausgaben enthaltenen Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag sind gemäß Art. 67 (1) lit. d der AllgVO als Pauschale in Höhe von aktuell 20,175% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts der förderfähigen Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter förderfähig.

Die direkten Sachausgaben für die Durchführung der Projekte werden unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen auf Grundlage der tatsächlichen Ausgaben und in den dort aufgeführten Ausnahmefällen als standardisierte Einheitskosten gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO ermittelt.

Fahrt- und Reiseausgaben für Projektpersonal

Für projektbezogene Strecken, die mit öffentlichen Beförderungsmitteln zurückgelegt werden, sind die tatsächlichen Fahrtausgaben höchstens bis zu den Ausgaben der zweiten Klasse förderfähig. Für projektbezogene Strecken, die mit einem PKW zurückgelegt werden, ist ein Kilometersatz als standardisierte Einheitskosten gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO i. H. v. von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer förderfähig.

Für projektbezogene Veranstaltungen sind tatsächliche Ausgaben für Übernachtungen und Tagegelder gemäß dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltendem Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) förderfähig.

Ausgaben für Teilnehmende

Für die Aufwendungen der Teilnehmenden für die Fahrten von und zur Bildungsstätte mit öffentlichen Beförderungsmitteln sind die tatsächlichen Fahrtausgaben höchstens bis zu den Ausgaben der zweiten Klasse förderfähig. Für projektbezogene Strecken, die mit dem PKW zurückgelegt werden, ist in Abweichung von der Richtlinie ein Kilometersatz als standardisierte Einheitskosten von 0,20 € pro gefahrenem Kilometer förderfähig.

Entstehen den Teilnehmenden durch die Teilnahme Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder, können diese in Höhe des in § 87 SGB III geregelten Monatsbetrages übernommen werden.

Abschreibungskosten

Abschreibungskosten für angeschaffte Gegenstände und Technik sind gemäß Art. 69 (2) der AllgVO förderfähig.

Ausgaben für Raume und Gebäude

Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Kaltmietausgaben, grundsätzlich bis zur Höhe der ortsüblichen Miete, in der Regel gemäß dem geltenden Mietspiegel. Kalkulatorische Mieten für eigene Räume und Gebäude des Zuwendungsempfängers sind nicht förderfähig.

Mietnebenausgaben bzw. Betriebsausgaben für angemietete und eigene Räume und Gebäude sind als standardisierte Einheitskosten gemäß Art. 67 (1) lit. b der AllgVO in Höhe von monatlich 3,50 € pro Quadratmeter der projektbezogen genutzten Fläche förderfähig.

Nicht förderfähig sind Abschreibungskosten auf selbstgenutzte eigene Immobilien.

Die im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte entstehenden indirekten Ausgaben werden gemäß Art. 68 (1) lit. b der AllgVO als Pauschalsatz in Höhe von 15% der förderfähigen direkten zuschussfähigen Personalausgaben gewährt.

Regeln für die Förderung?

  • Der Antragsteller hat seinen Sitz oder seine Niederlassung in Thüringen.
  • Die Teilnehmenden sollen ihren Wohnsitz in Thüringen haben.


Der oben genannte Fördergegenstand unterliegt weiterhin folgenden Rechtsvorschriften:

  • dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) und
  • der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA)

Beide Vorschriften sind u. a. über die offizielle Internetseite der Thüringer Ministerien über http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentaw/ zu finden. Auf dieser Seite befinden sich die weitergehenden Links zum Thüringer Vergabegesetz und zur Verwaltungsvorschrift.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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