Was wird gefördert?
Die Aus- und Weiterbildung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratern, um ein zielgerichtetes und bedarfsorientiertes Angebot von Beratern zu erreichen und so die Qualität und Wirksamkeit der angebotenen Beratungen zu verbessern.
Wer kann an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen?
Die Weiterbildungsveranstaltung wird für landwirtschaftliche und gartenbauliche Berater, die in Thüringen tätig bzw. in Thüringen ihren Sitz haben, konzipiert. Mit der Aus- und Weiterbildung von Beratern sollen speziell die Berater angesprochen werden, die bereits ELER-geförderte Beratungen in Thüringen durchführen. Andere Beratungsunternehmen mit Bezug zu Landwirtschaft, Gartenbau oder Beratungstätigkeit in Ökobetrieben sind jedoch auch herzlich eingeladen. Teilnehmer, die sich in Ausbildung befinden, sind jedoch nicht zulässig.
Wie viel wird gefördert?
Die mit dem Bildungsträger in einem öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren vereinbarten und von ihm erbrachten Leistungen können zu 100% erstattet werden.
Förderfähige Ausgaben des Anbieters sind hierbei:
- Personalausgaben
- Honorare für Fremdpersonal
- Lehr- und Lernmaterial
- Mieten
- Sachkosten
- Fahrtkosten (max. 0,30 EUR/km)
Nicht förderfähige Ausgaben sind:
- Aufwendungen der Teilnehmer wie z.B. Verdienstausfall, Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig
Aktuelle Weiterbildungsveranstaltung:
Wir informieren Sie an dieser Stelle regelmäßig über neue Weiterbildungsveranstaltungen.