FAQ

Mit dem Strukturfonds ESF stellt die Europäische Kommission Fördermittel bereit, um die Lebensverhältnisse in der Europäischen Union anzugleichen, Arbeitsplätze und Fachkräfte zu sichern und Armut vorzubeugen. Ein Teil der Fördergelder fließen in den Freistaat Thüringen.

In der Förderperiode "ESF Plus" von 2021 bis 2027 dienen drei Querschnittsziele als bereichsübergreifende Prinzipien:

  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung
  • Ökologische Nachhaltigkeit

Sie sind bei der Planung und Umsetzung aller ESF Plus geförderten Vorhaben zu berücksichtigen und werden im gesamten Erfassungsprozess der Projekte evaluiert.

In der Förderperiode 2021-2027 ist gemäß Art. 9 VO (EU) 2021/1060 und Artikel 6 der VO (EU) 2021/1057 sicherzustellen, dass Förderungen aus dem ESF Plus zur Umsetzung der drei benannten Querschnittsziele beitragen. Damit sollen weiter greifende soziale Aspekte gefördert werden, die über die einzelnen Fördervorhaben hinaus gehen.

Gleichstellung der Geschlechter

Mit dem Ziel, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, sollen insbesondere geschlechtsspezifische Diskriminierungen und Barrieren thematisiert und für diese sensibilisiert werden. Der Abbau von Rollenstereotypen bei der Wahl von Ausbildungsplätzen oder beruflichen Positionen, aber auch im familiären Umfeld soll gestärkt werden. Hierzu gehören die Reduzierung von Altersarmut für Frauen oder die Sensibilisierung von Männern für ihre Rolle als Vater. Damit einher geht die Förderung von Frauen für eine gleiche Bezahlung, dem Ausbau von Kompetenzen in der Digitalisierung und der Qualifizierung von Angestellten.

Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung

Die Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung ist ein weiteres Ziel der Europäischen Union. Dies umfasst alle erforderlichen Maßnahmen gegen jede Form rassistisch motivierter Diskriminierung oder solcher aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Insbesondere die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ist in den Projekten zu berücksichtigen. Auch in diesem Querschnittsziel soll für die Erfahrung von Diskriminierungen z.B. im alltäglichen Berufsumfeld der Betroffenen sensibilisiert werden, um Benachteiligungen und Stereotype abzubauen.

Ökologische Nachhaltigkeit

Der Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit soll in dieser Förderperiode verstärkt in ESF Plus geförderten Projekten umgesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Sensibilisierung für klimatische Veränderungen und den Schutz der Umwelt stehen. Der Beitrag der Projekte, ihrer Teilnehmenden und aller Beteiligten bis in den Alltag hinein soll gefördert und gestärkt werden. Neben der Einsparung von Ressourcen und Müll, das Recycling von Materialien, die Auseinandersetzung mit nachhaltiger und effizienter Mobilität wird das Entwickeln neuer Ideen und Ansätze gefördert.

So können Sie die Querschnittsziele in Vorhaben im ESF Plus berücksichtigen:

Es gibt vielfältige Möglichkeiten die Querschnittsziele in den Vorhaben des ESF+ abzubilden. Die Anforderungen an die Rahmenbedingungen und die institutionelle Struktur der Träger sind überwiegend über alle Richtlinien und Fördergegenstände gleich. Bei den projektbezogenen Inhalten sind aufgrund der jeweiligen inhaltlichen Ausrichtungen bzgl. der Zielgruppen und Ziele in den einzelnen Richtlinien bzw. Fördergegenstände teilweise große Unterschiede zu verzeichnen.

Bei den Rahmenbedingungen des Vorhaben kann bereits während der Planung des Projekts z.B. die Auswahl eines barrierefreien Durchführungsorts beachtet oder bei der Zusammenstellung von Seminarunterlagen sprachliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Die institutionelle Struktur bezieht sich auf die personellen und organisatorischen Gegebenheiten, die bei den Projektträgern vorherrschen. Gibt es Bildungsangebote zur Förderung von Inklusion oder für einen nachhaltigen Arbeitsalltag? Sind Beauftragte für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung oder Nachhaltigkeit ernannt worden?

Die projektbezogenen Inhalte umfassen die konkreten Themen, die im Projekt vermittelt bzw. umgesetzt werden sowie die Ziele, die die Projektumsetzung anstrebt.


  • Freistellung der Teilnehmenden für Betreuungsaufgaben/Pflegetätigkeiten ermöglichen
  • Kinderbetreuungsangebote im Projekt schaffen
  • Teilnahme an Projekten in Teilzeit ermöglichen
  • Gleichstellungsbeauftragte:r als Ansprechperson für Teilnehmende
  • Fortbildungsangebote für Mitarbeiter:innen zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Umsetzung eines Konzepts zur gendersensiblen Projektarbeit
  • Sprache erzeugt Bilder: gendergerechte Sprache einsetzen, traditionelle Rollenbilder hinterfragen und auflösen
  • Kommunikation (intern und extern) reproduziert keine Geschlechterstereotypen
  • Unterstützung beruflicher Orientierung von Müttern
  • Förderung einer gleichen Verteilung von Betreuungsaufgaben zwischen Männern und Frauen
  • Unterstützung von Elternzeit bei Vätern


Weiterführende Informationen:

Informationen und Statistiken der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen: www.gleichberechtigt.org

Kurse und Beratungsinformationen für Frauen, die z.B. einen Wiedereinstieg in den Beruf möchten, arbeitssuchend sind oder sich beruflich umorientieren möchten: plattform-perspektiven-schaffen.de

Diese Informationen sollen Ihnen dabei helfen, Anregungen zu erhalten, wie Sie die Querschnittsziele bei der Planung und Umsetzung sowie bei den Inhalten Ihrer Projekte berücksichtigen können. Die Maßnahmen sind als Vorschläge zu werten und können selbstverständlich durch eigene Ideen oder bereits gelebte Maßnahmen ergänzt werden.

Kontakt

Für Fragen zu den Querschnittszielen steht Ihnen das Team aus dem Fachgebiet EU-Mehrwert und Monitoring gern zur Verfügung.

Fachgebiet EU-Mehrwert und Monitoring

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Tel: +49 (0) 361 2223 - 0

Fax: +49 (0) 361 2223 - 100

E-Mail senden