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Wichtige Hinweise

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  • 24.04.2026

    Wichtige ergänzende Information zum Weiterbildungsscheck
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24.04.2026

Wichtige ergänzende Information zum Weiterbildungsscheck

Guten Tag,

am 08.04.2026 informierten wir über den vorübergehenden Antragsstopp für den Weiterbildungsscheck aufgrund einer anstehenden Änderung der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie.

Da uns wiederholt Anfragen zur Antragsaussetzung erreichen, möchten wir Ihnen in Abstimmung mit dem für die Richtlinie zuständigen Referat im TMSGAF Folgendes mitteilen:

Warum kann man gerade keine Anträge zu dem Weiterbildungscheck mehr stellen?

Qualifizierung und Weiterbildung sind zentrale Bausteine für die Fachkräftesicherung sowie für die erfolgreiche Bewältigung von Transformationsprozessen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es dem TMSGAF ein wichtiges Anliegen, die Förderinstrumente nachhaltig und zukunftsfest auszugestalten.

Der derzeitige Antragsstopp beim Weiterbildungsscheck ist vor diesem Hintergrund als vorübergehende Maßnahme zu verstehen. Er wurde aufgrund vor Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 notwendig, an die die zugrunde liegende Förderrichtlinie derzeit angepasst wird. Im Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Änderungen ist eine Antragstellung daher nicht möglich. Auch zukünftig wird die maximale Förderung 1.000 Euro pro Weiterbildungsscheck betragen. Umgestellt wird das Antragsverfahren.

Bis zum Antragsstopp bereits eingegangene Anträge werden weiterhin bearbeitet.

Wie lange kann man voraussichtlich keine Anträge mehr stellen?

Derzeit erfolgt die Richtlinienänderung unter Einbeziehung der beteiligten Ressorts. Ziel ist es, auch künftig ein verlässliches und niedrigschwelliges Förderinstrument für Beschäftigte in Thüringen anzubieten. Eine Wiederaufnahme der Förderung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2026.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße
Ihr Thüringer Landesverwaltungsamt

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