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Wichtige Hinweise

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  • 30.10.2025

    Information zur Einreichung von Änderungsanträgen zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums (Fortschreibung) im Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" - Förderung nach dem FG 2.2 ab Januar 2026
  • 07.10.2025

    Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie: Information zum letztmöglichen Projektbeginn in 2025 im Fördergegenstand 2.1 (berufliche Anpassungsqualifizierung)
  • 23.05.2025

    Standort Erfurt und Regionalstellen über neue zentrale Nummern erreichbar
  • 30.01.2025

    Sozialstrategierichtlinie: Information bezüglich Änderungen in den Fördergegenständen 2.1 und 2.4
  • 29.01.2025

    Vorläufiger Landeshaushalt: Hinweis zu Zuwendungsbescheiden
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30.10.2025

Information zur Einreichung von Änderungsanträgen zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums (Fortschreibung) im Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" - Förderung nach dem FG 2.2 ab Januar 2026

Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,

bezugnehmend auf das Schreiben vom TMSGAF vom 29. Oktober 2025 besteht im Rahmen des laufenden Förderverfahrens zur beruflichen Integration spezieller Zielgruppen (LAT-FG 2.2) die Möglichkeit, Änderungsanträge einzureichen, die eine einmalige Verlängerung bis zum 30.06.2026 bewirken.


In diesem Zusammenhang sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • formgebundener und vollständig ausgefüllter Änderungsantrag (Haushaltsjahre 2024 und 2025 entsprechend der letzten Bewilligung, keine Anpassung auf VWN Werte!)
  • eine Ergänzung (max. 2 Seiten) zum bestehenden Konzept (mit aktualisiertem Zeitraum, sowie der schriftlichen Begründung des fortbestehenden Bedarfs)
  • Letter of Intent, welches den beschriebenen Bedarf zusätzlich bestätigt (bspw. Landratsämter, Ausländerbehörden etc.) – Hinweis: LoI kann über den Stichtag hinaus nachgereicht werden
  • das für den Gesamtzeitraum aktualisierte Indikatorenblatt (mit neuem Versionsdatum).


Hinweis zum Verfahren:

Die aktuellen Rahmenbedingungen werden es dabei nicht zulassen, dass alle eingehenden Anträge bewilligt werden können. Die entsprechenden Auswahlentscheidungen trifft die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem TMSGAF nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Auswahlkriterien und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Bewertung der Anträge erfolgt insbesondere nach den folgenden Kriterien:

  • nachvollziehbare und plausible Bedarfsschilderung,
  • aktuelle Teilnehmerzahlen,
  • Prognose der Leistungsfähigkeit auf Grundlage der bisherigen Zielerreichung (z. B. Vermittlung in Arbeit und Ausbildung),
  • projektspezifische Inhalte und
  • regionale Ausgewogenheit.


Einreichungsfrist:

Die Unterlagen müssen bis zum Stichtag 07.11.2025 postalisch sowie per E-Mail (LAT-Antrag@tlvwa.thueringen.de) beim TLVwA eingereicht werden.

Für weiterführende Informationen oder Rückfragen stehen Ihnen Herr Lokau (0361 57333-2479) und Herr Hoffmann (0361 57333-2428) zur Verfügung.

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